Automobilwirtschaft: Covid-19 Maßnahmen für Branche völlig wirkungslos

So gut wie alle am Markt verfügbaren sowie im Inland hergestellten Produkte von Investitionsprämie und degressiver AfA ausgeschlossen – Absichten der Bundesregierung nicht nachvollziehbar

Die Covid-19 Krise trifft die heimische Wirtschaft mit voller Wucht. Mitunter am schwersten betroffen ist die Automobilindustrie – Schlüsselindustrie der produzierenden Wirtschaft in Österreich. „Gibt es für viele andere Wirtschaftszweige nun spezielle Konjunkturmaßnahmen, so wird die Automobilwirtschaft komplett außen vorgelassen. Denn die nun vorgelegte Investitionsprämie schließt konventionell betriebene Pkw und Lkw aus und erweist sich für die Automobilindustrie somit als nutzlos“, kritisiert KR DDr. Karl-Heinz Rauscher, Obmann des Fachverbandes der Fahrzeugindustrie in der Wirtschaftskammer Österreich. „Eine Förderung ausschließlich für Elektromobilität ist für die österreichischen Industriebetriebe nahezu nicht wertschöpfungs- und beschäftigungsrelevant, zumal E-Fahrzeuge lediglich rund drei Prozent der jährlichen Produktionsleistung und rund 1.200 Arbeitsplätze in der Fahrzeugindustrie betreffen“, so Rauscher. Auch wenn eine Unterstützung der E-Mobilität an sich ein klares positives Signal für diese Zukunftstechnologie darstelle, sei diese als Konjunkturmaßnahme ungeeignet. Dies gelte auch für die im Konjunkturstärkungsgesetz verankerte Möglichkeit der degressiven AfA, die nur für Fahrzeuge gilt, welche einen Emissionswert Null ausweisen.

Zwtl.: Automobilimporteure: Absichten der Bundesregierung nicht nachvollziehbar

Zustimmung kommt von Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure: „Die Investitionsprämie ist an sich eine gute Konjunkturmaßnahme, einzig für die Automobilwirtschaft stellt sie keine Unterstützung dar, da sie nur emissionsfreie Fahrzeuge bzw. Plug-In-Hybride und Range Extender umfasst, welche derzeit aber nur eine marginale Rolle im realen Antriebsmix auf der Straße spielen. Im ersten Halbjahr sind die Neuzulassungen von Pkw aufgrund der Corona-Krise bereits um mehr als ein Drittel eingebrochen. Dass konventionell betriebene Fahrzeuge wie bereits bei der degressiven AfA nun auch von der geplanten Investitionsprämie dezidiert ausgeschlossen sind, ist diskriminierend in jeder Hinsicht. Die Absichten der Bundesregierung sind für uns in keiner Weise nachvollziehbar.“ Dabei würde ein stabiler Pkw-Markt den Wirtschaftsmotor in Österreich ankurbeln: Immerhin steht die gesamte österreichische Automobilwirtschaft für 315.000 Arbeitsplätze und eine Bruttowertschöpfung von 26 Mrd. Euro. Eine Vielzahl an innovativen Unternehmen – unter anderem aus der starken österreichischen Zulieferindustrie – erwirtschaften jährlich einen Bruttoproduktionswert von 67 Mrd. Euro.

Zwtl.: Nutzfahrzeugimporteure: Keine Produkte am Markt, die als förderungswürdig gelten

Auch aus Sicht der Nutzfahrzeugimporteure läuft die Investitionsprämie ins Leere. „Die Definition der förderungswürdigen Produkte trifft lediglich auf einige wenige, elektrisch betriebene, Lkw zu. So gut wie alle am Markt verfügbaren Lkw, inklusive Erdgasfahrzeuge, die als besonders umweltfreundlich gelten, sind jedoch von der Förderung ausgeschlossen. Damit ist von dieser Investitionsprämie für die Nutzfahrzeugbranche kein Impuls zu erwarten, da es keine marktreifen Produkte gibt, die als förderungswürdig eingestuft werden“, stellt Mag. Franz Weinberger, Sprecher der österreichischen Nutzfahrzeugimporteure, klar. Das sei insbesondere auch deshalb fragwürdig, als die Politik in Zeiten der Krise immer wieder auf die wertvollen Dienste des Transportsektors verwiesen hat, welcher für ein Aufrechterhalten der Versorgungssicherheit wesentlich war.

Sowohl Rauscher, Kerle als auch Weinberger weisen abschließend unisono darauf hin, dass eine Investitionsprämie ohne Förderung für sämtliche Antriebsarten keine wirksame Konjunkturmaßnahme darstellt.

  • Der Fachverband der Fahrzeugindustrie in der Wirtschaftskammer Österreich, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ist die österreichweite gesetzliche Interessenvertretung aller Unternehmen, die in Österreich eine Gewerbeberech­tigung für die Herstellung von Kfz und deren Teilen besitzen.
  • Der Arbeitskreis der Automobilimporteure stellt eine eigens geregelte Interessenvertretung innerhalb der Industriellenvereinigung (IV) dar und muss nicht zwingend die Positionen der IV widerspiegeln. Mitglieder sind die österreichischen Automobilimporteure und die Vertriebsgesellschaften der internationalen Automobilhersteller.
  • Der Ausschuss der Nutzfahrzeuge befasst sich mit den besonderen Anliegen der Nutzfahrzeugbranche (ab 3,5 t) in Österreich. Mitglieder sind die führenden Vertreter der Lkw- und Omnibusmarken DAF, IVECO, MAN, Mercedes-Benz, Renault Trucks, Scania, Tatra sowie Volvo Trucks.

Automobilimporteure: E-Mobilitätsförderung positives Signal Richtung Zukunft

E-Mobilität ist Teil der Lösung für eine saubere Mobilität – Maßnahme aber keine Covid-19-Unterstützung

„Mit der Aufstockung des E-Mobilitätsbonus ist uns eine gemeinsame Aktion gelungen, mit welcher wir ein positives Signal Richtung Zukunft und saubere Mobilität senden wollen. Dieser Schulterschluss zeigt, dass Klimaschutz und Automobilwirtschaft keineswegs Gegensätze darstellen. Sowohl die Politik als auch die Automobilindustrie sind bemüht, in Zukunft noch sauberere und effizientere Mobilität zu gewährleisten“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure im Rahmen der heute, Montag, präsentierten Erhöhung der E-Mobilitätsförderung. Neben der Aufstockung für Pkw und Nfz sei insbesondere die deutliche Erhöhung bei der Förderung der Ladeinfrastruktur zu begrüßen. Erfreulich sei darüber hinaus, dass man sich auch auf eine Erhöhung des Bonus für Plug-In-Hybride verständigen konnte, welche eine wichtige Brückentechnologie darstellen und vielen den Umstieg auf ein elektrifiziertes Fahrzeug erleichtern.

Keine Corona-Maßnahme

„Wir möchten aber klar festhalten, dass die Erhöhung des E-Mobilitätsbonus ein klares Signal für die Zukunft ist, für uns aber keine Unterstützung und Konjunkturmaßnahme darstellt, wie wir sie uns in Zeiten der Covid-19-Krise wünschen und auch dringend benötigen würden“, stellt Kerle klar. Die Automobilindustrie ist mitunter am schwersten von der derzeitigen Krise betroffen und wünscht sich spezielle Konjunkturmaßnahmen, um ihr Überleben zu sichern.

„Leider sind aber beispielsweise selbst im nun vorgelegten Entwurf des Konjunkturstärkungsgesetzes bei Maßnahmen wie der degressiven Abschreibung, die an und für sich sehr positiv zu beurteilen ist, Pkw dezidiert ausgenommen und nicht einmal E-Fahrzeuge inkludiert. Das grenzt an Diskriminierung und ist für uns nicht vertretbar. Die österreichische Automobilwirtschaft steht immerhin für 315.000 Arbeitsplätze und eine Bruttowertschöpfung von 26 Mrd. Euro. Eine Vielzahl an innovativen Unternehmen – unter anderem aus der starken österreichischen Zulieferindustrie – erwirtschaften jährlich einen Bruttoproduktionswert von 67 Mrd. Euro“, so Kerle.

Anreize für Marktdurchdringung wesentlich

„Nichtsdestotrotz ist diese gemeinsame Aktion ein gelungener Schritt für die Industrie. Denn wir glauben an den Beitrag, den die Elektromobilität für einen sauberen Verkehrssektor leisten kann“, so Kerle. Das Problem derzeit sei, dass die Technologie noch zu wenig von den Kunden angenommen wird. Nur vier Prozent der Neuzulassungen in den ersten fünf Monaten entfielen auf E-Autos. „Förderungen, steuerliche Maßnahmen und Anreize sind wesentlich, um eine relevante Marktdurchdringung zu erreichen“, so Kerle und regt abschließend an: „Im Zuge der Debatte rund um die autofreie Innenstadt könnte man beispielsweise andenken, elektrifizierte Fahrzeuge von den Verboten auszunehmen. Als Stadt könnte man damit ein Zeichen für die Elektromobilität setzen.“ Die Möglichkeit für solche Anreize wurde den Städten und Gemeinden mit der Einführung der grünen Nummerntafeln geschaffen.

Kfz-Handel und Importeure: Autobranche in der Krise

Abwertungsverlust von 214 Millionen Euro erwartet – Weitere       Konjunkturmaßnahmen dringend notwendig

Wien (OTS) – Produktionsstopps, Unterbrechung der Lieferketten, Geschlossene Schauräume, Zulassungsstellen und Werkstätten – die Autoindustrie ist mitunter am schwersten von der derzeitigen Krise betroffen. Einer aktuellen Studie des Datendienstleisters Eurotax zufolge, beträgt der aktuelle Abwertungsbedarf (15. März bis 15. Mai) bereits 108 Millionen Euro. „Wir gehen davon aus, dass die Krise im Fahrzeughandel vier Monate andauern wird, bis sich der Verkauf einigermaßen normalisiert hat. Wir rechnen daher in diesem Zusammenhang mit einem Abwertungsverlust von 214 Millionen Euro“, sagt Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Eine Umfrage des Fachmagazins „AUTO & Wirtschaft“, an der 339 Betriebe teilgenommen haben, unterstreicht die dramatische Situation im heimischen Fahrzeughandel. In der Branchenumfrage wurde die aktuelle Situation der Autohändler/-innen in ganz Österreich während der Corona-Krise erhoben: [https://tinyurl.com/yclu7ae2] (https://tinyurl.com/yclu7ae2) Demnach mussten 89 Prozent der befragten Betriebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Sollte es keine weiteren Konjunkturmaßnahmen geben, würden rund 40 Prozent die Krise wohl nur mit einem Arbeitsplatzabbau überleben. Für das Gesamtjahr rechnen die befragten Betriebe mit einem Umsatzrückgang von 35 Prozent.

Kerle: Konjunkturmaßnahmen dringend gefordert

„Um die österreichische Automobilwirtschaft am Leben zu halten, bedarf es dringend weiterer Konjunkturmaßnamen“, so auch Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure. „Im Gegensatz zu anderen Bereichen des Handels, zeichnet sich der Automobilhandel durch einige Besonderheiten aus, wie dessen Kapitalintensität und der hohe Wert der gehandelten Güter. Um die Liquidität sicherzustellen ist daher ein erhöhter Kapitalbedarf nötig. Darüber hinaus ist die Automobilbranche einer der wenigen Zweige, die mit Gebrauchtwaren handelt. Die Problematik dabei ist, dass alle Gebrauchtwagen mit jedem Tag, an dem sie nicht verkauft werden, eine Abwertung erhalten“, so Kerle.

„Eine Unterstützung zur Ankurbelung des Marktes in Form einer Ökologisierungsprämie könnte eine klare Win-win-Situation darstellen und nicht nur den Markt ankurbeln, sondern auch dem Staat zusätzliche Steuereinnahmen generieren. Zudem würde eine Verjüngung des Fahrzeugbestandes die Umweltbilanz im Verkehrssektor verbessern“, sind sich Edelsbrunner und Kerle einig. Darüber hinaus könnte ein genereller Vorsteuerabzug eine deutliche Erleichterung für die Automobilbranche darstellen.    Die heimische Automobilwirtschaft fungiert als eine der Leitbranchen der produzierenden Wirtschaft in Österreich. Die Unternehmen der gesamten österreichischen Automobilwirtschaft stehen für 315.000 Arbeitsplätze und einer Bruttowertschöpfung von rund 26 Milliarden Euro.

Automobilimporteure: Wirtschaft vertraut auf Rechtssicherheit

NoVA wurde erst mit 1.1.2020 ökologisiert – Kein Lenkungseffekt zu erwarten

Wien (OTS) „Im Zuge der heute angekündigten erneuten Anpassung der NoVA möchten wir darauf hinweisen, dass diese erst vor knapp einem Monat geändert und ökologisiert wurde“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, auf die im Zuge der Regierungsklausur angekündigten Maßnahmen einer ökosozialen Steuerreform. Die neue NoVA ist mit 1. Jänner 2020 in Kraft getreten und verteuert verbrauchsstarke Fahrzeuge erheblich. „Die Wirtschaft muss auf Rechtssicherheit in Österreich vertrauen können. Der NoVA-Änderung im Jänner sind lange Verhandlungen vorausgegangen und die Wirtschaft hat alle Änderungen implementiert. Nur knapp einen Monat später herrscht erneut Unsicherheit darüber, wie es mit der NoVA weitergeht“, kritisiert Kerle.

Kein Lenkungseffekt durch NoVA-Erhöhung

Möchte man einen Lenkungseffekt erzielen, sei die NoVA ohnehin der falsche Ansatz. Hingegen könnte durch einen verstärkten Fokus auf den Faktor „Verbrauch“ anstatt des „Besitzes“ eine größere Wirkung erzielt werden. Die NoVA wird einmalig beim Kauf fällig, unabhängig davon, wie viel das Auto dann tatsächlich auf der Straße unterwegs ist. Dasselbe gilt für die motorbezogene Versicherungssteuer, die zwar monatlich zu entrichten ist, aber ebenso unabhängig vom Gebrauch und damit auch Verbrauch des Fahrzeuges fällig wird. Würden diese „Besitzsteuern“ gegen eine „verbrauchsorientierte CO2-Steuer“ ersetzt, könnte man einen wirklichen Lenkungseffekt erzielen. Unerlässlich sei, dass alle Änderungen im Bereich der automotiven Steuern aufkommensneutral vorgenommen werden.

Schon jetzt befindet sich Österreich, was die automotive Steuerbelastung betrifft, im absoluten EU-Spitzenfeld. Insbesondere was Besitzsteuern betrifft: Nirgends werden so hohe Steuern fällig, ohne auch nur einen Meter mit dem Pkw gefahren zu sein. „Das ist wohl nicht besonders nachhaltig und zukunftsorientiert zu Ende gedacht“, so Kerle und fügt hinzu: „Die NoVA ist nicht nur ein österreichisches Unikum, sondern mittlerweile derart komplex geworden, dass sie für die Kunden kaum noch durchschaubar und für den Handel nicht mehr zu handhaben ist. Darüber hinaus haben die Unsicherheiten hinsichtlich der NoVA-Änderungen entscheidend dazu beigetragen, dass der heimische Pkw-Markt 2019 bereits das zweite Mal in Folge einen Rückgang erlitten hat, während sowohl in Deutschland als auch in der Gesamt-EU ein Plus bei den Neuzulassungen zu verzeichnen war“, so Kerle abschließend.

Automobilimporteure: Herausforderungen für die Branche werden größer

Auch für 2020 wird schwieriges Jahr erwartet – Wandel in Branche hat sich negativ auf Arbeitsplätze und Wirtschaftsleistung ausgewirkt – Maßnahmen mit Augenmaß notwendig

Wien (OTS) „Mit 2019 haben wir ein herausforderndes Jahr hinter uns und auch 2020 wird ein schwieriges Autojahr werden“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure anlässlich der heute, Mittwoch, stattgefundenen Eröffnung der Vienna Autoshow. Sowohl die neue Berechnung der NoVA, die bereits 2019 für große Verunsicherung sorgte, als auch die strengen EU-CO2-Flottenziele von 95 g/km werden 2020 schlagend. Dieses ambitionierte Ziel, das sich auf den Durchschnittswert der Flotte jedes einzelnen Herstellers bezieht, sei nur mit einer gravierenden Erhöhung des Anteils an Elektroautos möglich. Die Frage aber bleibe, ob die Kunden den Wandel akzeptieren werden. Um mit der batteriebetriebenen Elektromobilität erfolgreich zu sein, würde es mitunter einem massiven Ausbau der Ladeinfrastruktur bedürfen.

Wandel in Branche wirkt sich auch in Österreich negativ aus

„In der Automobilbranche findet derzeit ein gravierender Wandel statt – leider mit spürbar negativen Auswirkungen“, so Kerle: „Eine neue Studie bestätigt, dass in der heimischen Automobilwirtschaft in den vergangenen fünf Jahren über 140.000 Arbeitsplätze verloren gegangen sind. Es besteht die große Gefahr, dass sich dieser negative Trend noch weiter fortsetzt. Darüber hinaus ist auch die Wirtschaftsleistung zurückgegangen, von rund 30 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf 26,2 Milliarden Euro im Jahr 2018. Trotz dieser sehr schmerzlichen Entwicklung stellt die Automobilwirtschaft aber nach wie vor einen der größten und bedeutendsten Wirtschaftszweige in Österreich dar. Jeder 13. Euro, der in Österreich erwirtschaftet wird sowie jeder 14. Arbeitsplatz, ist auf die österreichische Automobilwirtschaft zurückzuführen.“

Maßnahmen mit Augenmaß einleiten

„Es bleibt zu hoffen, dass unsere neue Regierung die Wichtigkeit unseres Wirtschaftszweiges erkennt und die notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels mit entsprechendem Augenmaß einleitet und auch auf die wirtschaftlichen Auswirkungen Bedacht nimmt“, so Kerle. Insbesondere der Pkw-Verkehr ist bereits massiv mit diversen CO2-Steuern und Abgaben belastet. Zu nennen wären die Mineralölsteuer, die NoVA, die erst mit 1. Jänner 2020 ökologisiert wurde und ab Oktober 2020 auch die motorbezogene Versicherungssteuer.

„Da Österreich mit all diesen Abgaben bereits jetzt zu den am höchsten besteuerten Ländern im automotiven Bereich innerhalb der EU gehört, ist auch nicht wirklich verständlich, warum die Mineralölsteuer auf Diesel angehoben werden sollte – zumal die dann fehlenden Einnahmen durch den sog. Tanktourismus (rd. eine Milliarde Euro jährlich) vom österreichischen Steuerzahler ausgeglichen werden müssten. Umwelttechnisch würde diese Maßnahme ohnehin keinen Nutzen mit sich bringen, da Tanktourismus ja bedeutet, dass ausländische Lkw in Österreich tanken, den größten Anteil des Treibstoffes aber außerhalb unseres Landes verbrauchen. Eine Zweckwidmung der Milliarde für Umweltschutzinvestitionen wäre weitaus sinnvoller“, fordert Kerle.

Die nächsten Monate würden auf jeden Fall zeigen, wohin die Reise geht. „Eines aber steht bereits fest: Die Automobilwirtschaft ist auch in Österreich schon schwer unter Druck und die Herausforderungen werden nicht weniger. Jede zusätzliche Belastung erhöht die Gefahr, dass dieser wichtige Wirtschaftszweig weiter geschwächt wird und zahlreiche Arbeitsplätze verloren gehen“, warnt Kerle und hält abschließend fest: „Wir bekennen uns klar zu den notwendigen Klima- und Umweltschutzmaßnahmen. Sie müssen aber zielgerichtet und maßvoll sein. Insbesondere bei der Fahrzeugindustrie ist die Politik gefordert, die Forschung und Entwicklung in diesem Sektor intensiv zu unterstützen, damit wir in Österreich bei der Mobilität der Zukunft weiterhin eine entscheidende Rolle spielen können.“

Automobilimporteure: Anpassung Kfz-Steuern ab 2020

„Wir freuen uns, dass die Anpassung der automotiven Steuern an das neue Messverfahren WLTP nun abgeschlossen ist. Es war ein langer Prozess aber letztendlich ist es gelungen, Rechtssicherheit zu schaffen und eine aufkommensneutrale Lösung für die Kunden zu finden. Ansonsten hätte eine durchschnittliche Steuererhöhung von 20 Prozent für die Autofahrerinnen und Autofahrer gedroht“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure.

Demnach wird sowohl die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die motorbezogene Versicherungssteuer als auch die Sachbezugsregelung zur privaten Nutzung eines Dienstwagens im kommenden Jahr an die neuen Verbrauchswerte angepasst. Nachstehend die Details zur Information.

NoVA

Die NoVA-Formel wird ab 1. Jänner 2020 folgendermaßen geändert:

(CO2-Emission [g/km] – 115) : 5 = Steuersatz [%] 


Zero-Emission-Fahrzeuge wie E-Autos sind somit auch weiterhin von der NoVA ausgenommen.

Der Höchststeuersatz bleibt bei 32 Prozent, ein Fixbetrag in der Höhe von 350 Euro ist abzuziehen. Für besonders verbrauchsstarke Pkw mit CO2-Emissionen über 275 g/km erhöht sich die NoVA um 40 Euro je g/km über dem Grenzwert. Beginnend ab 1. Jänner 2021 wird der Wert 115 jeweils um den Wert drei jährlich abgesenkt.

Motorbezogene Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird mit 1. Oktober 2020 geändert und soll nun erstmals aus ökologischen Gründen auch den Faktor CO2-Ausstoß berücksichtigen. Die neue Formel sieht somit wie folgt aus:

(kW – 65) * 0,72 + (CO2 – 115) * 0,72 = monatliche Steuer

Für beide Werte wird ein Mindeststeuersatz von 7,20 Euro pro Monat festgelegt. Der Zuschlag für die monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlweise entfällt künftig. Auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer soll der Abzugsbetrag (CO2-Ausstoß) jährlich um 3 g/km bzw. für die Motorleistung jährlich um 1 kW ab 2021 absinken.

Sachbezug

Ebenfalls wurde eine entsprechende Anpassung der SachbezugswerteVO vorgenommen. Ab 1. April 2020 (aus administrativen Gründen nicht früher möglich) gilt der neue Grenzwert von 141 g nach WLTP, bis 31. März 2020 gilt weiterhin der Grenzwert von 118 g nach NEFZ. Dieser Wert verringert sich beginnend ab dem Kalenderjahr 2021 bis 2025 um jährlich 3 Gramm.

Automobilimporteure: Ökobilanzforderungen realitätsfern

Wien (OTS) „Wir begrüßen grundsätzlich den Ansatz, bei der Debatte rund um die Effizienz von Antriebssystemen auch die Gesamtökobilanz bei der Bewertung heranzuziehen. Eine konkrete Angabe für jedes einzelne Fahrzeug ist jedoch völlig realitätsfern. Denn hier ist die Thematik dieselbe wie bei den offiziellen Verbrauchsangaben: Auch Gesamtökobilanzangaben könnten, wenn überhaupt nur einen statistischen Mittelwert unter bestimmten Parametern darstellen“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure in Reaktion auf die heute, Freitag, stattgefundene Diskussion in der Arbeiterkammer.

Unzählige Faktoren spielen bei der Ökobilanz eine wesentliche Rolle. In der Produktionsphase bspw. würde sich die Fahrzeugherstellung derzeit klar in Richtung bilanziell CO2-neutrale Produktion entwickeln. Laufende Verbesserungen seien hier zu erwarten. In der Nutzungsphase hänge die Bilanz wiederum ganz stark vom Fahrverhalten des einzelnen Fahrers ab. Zudem spiele die Art und Weise der Kraftstoffbetankung eine Rolle, da es einen großen Unterschied macht, ob und welcher Anteil an biogenem Kraftstoff beigemengt wurde und bei E-Autos insbesondere auch woher der Strom kommt, welcher am Ende dann getankt wird. „Hier eine seriöse Angabe zur Gesamtökobilanz zu fordern, ist schlicht realitätsfremd“, kritisiert Kerle.

Realitätsnahe Verbrauchsangaben bereits heute

Bereits heute gibt es einen klaren rechtlichen Rahmen, welcher von der EU – „Car Labelling Directive“ bis zum Pkw-Verbraucherinformationsgesetz (Pkw-VIG) reicht und sicherstellen soll, dass den Kunden transparente, sachdienliche und einheitliche Informationen über den Verbrauch sowie die CO2-Emissionen eines Pkw zur Verfügung stehen. In der Umsetzung beinhaltet dies beispielsweise das verpflichtende Hinweisblatt am Fahrzeug im Schauraum, welches markenübergreifend einheitlich gestaltet ist und alle relevanten Informationen diesbezüglich enthält. Des Weiteren wurde die Seite www.autoverbrauch.at erstellt, mithilfe welcher man sich auch online schnell und einfach über die Verbrauchsangaben informieren sowie einzelne Modelle vergleichen kann.

Real- vs. Normverbrauchs-Debatte entbehrlich

„Dass die Verbrauchswerte im Straßenverkehr jedoch nicht eins zu eins dem angegebenen Normverbrauch entsprechen, liegt in der Natur der Sache. Denn kein Labortest kann ausnahmslos den realen Verbrauch auf der Straße widerspiegeln. Die Normangaben sollten in erster Linie der Vergleichbarkeit unterschiedlicher Modelle dienen, damit sich der Kunde für das verbrauchs- und emissionsärmere Fahrzeug entscheiden kann. Dies ist jedenfalls gegeben, da alle Fahrzeuge unter den gleichen Voraussetzungen getestet werden“, stellt Kerle klar. Dennoch habe man sich dieser Thematik angenommen und das neue Messverfahren WLTP eingeführt, um realitätsnähere Angaben zu erzielen und die Differenz zwischen Norm- und Realverbrauch zu verringern.

Sachliche Debatte über Antriebsformen führen

„Wirklich wichtig hingegen wäre, endlich wegzukommen von dieser emotional geführten Debatte und wieder vermehrt zu einer sachlichen Diskussionsbasis zu gelangen. Im Zuge dessen müsste mehr differenziert und dahingehend sensibilisiert werden, was Rohstoffe, Recycling und Standortüberlegungen betrifft. Eine technologieoffene Forschung und Politik sind daher wesentlich, um die Mobilität und auch den Standort fit für die Zukunft zu machen. Im Gegenzug dazu sind überbordende und realitätsfremde Forderungen bzw. Gold Plating zu vermeiden“, so Kerle abschließend.

Automobilimporteure begrüßen Anpassung der NoVA

Änderungen bei NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer wichtig und richtig – Sachbezugsregelung ebenfalls so rasch wie möglich anpassen

Wien (OTS) „Wir begrüßen die gestern im Nationalrat beschlossene, großteils aufkommensneutrale Anpassung der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer. Damit konnte noch rechtzeitig verhindert werden, dass sich Fahrzeuge ab 1. Jänner 2020 massiv verteuern“, zeigt sich Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, über die gestern, Donnerstag, vom Nationalrat beschlossenen Anpassungen im Rahmen der Steuerreform erfreut. Die Änderung der Formeln wurde aufgrund der Umstellung auf ein neues Messverfahren (WLTP) zur Ermittlung der offiziellen Verbrauchswerte von Pkw notwendig.

„Wichtig ist nun, parallel dazu auch die Sachbezugsregelung so rasch wie möglich an das neue Messverfahren anzupassen“, fordert Kerle. Denn die Problematik ist in diesem Fall dieselbe: Auch hier werden die offiziellen Verbrauchswerte, die durch das neue Messverfahren am Papier höher ausfallen, als Basis zur Berechnung des zu leistenden Sachbezuges herangezogen. „Rechtssicherheit über ein stabiles Preisniveau ist sowohl für die österreichische Automobilwirtschaft als auch für die Autofahrerinnen und Autofahrer wesentlich“, so Kerle abschließend.

Automobilimporteure: Notwendige Anpassung der automotiven Steuern auf den Weg bringen

Wien (OTS) In der morgigen Sitzung des Budgetausschusses soll der nächste wichtige Schritt in Richtung Umgestaltung der NoVA und motorbezogenen Versicherungssteuer getan werden. „Wir begrüßen diese geplanten Formel-Anpassungen, die sich aus der Umstellung auf das neue Messverfahren (WLTP) zur Ermittlung der Verbrauchswerte von Pkw ergeben. Denn ohne Anpassung würde sich bspw. die NoVA ab 2020 durchschnittlich verdoppeln, was eine drastische Steuererhöhung für die breite Masse bedeuten würde“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure. Der Entwurf sieht jeweils eine Formelanpassung an die neuen Verbrauchsangaben sowie einen stärkeren Fokus auf den Faktor CO2 vor.

Es sei wichtig, Rechtssicherheit über ein stabiles Preisniveau beim Neuwagenkauf zu gewährleisten. „Dem allerdings wirkt wiederum die geplante Steuererhöhungsautomatik entgegen. Denn diese sieht vor, dass sowohl die NoVA als auch die motorbezogene Versicherungssteuer jährlich für neuzugelassene Pkw steigen sollen, was denselben Pkw-Kauf innerhalb von wenigen Monaten verteuern würde. Dieser Tatsache sollte sich der Budgetausschuss morgen dringend noch einmal annehmen. Denn die Autofahrerinnen und Autofahrer haben die Grenze der finanziellen Belastbarkeit bereits jetzt erreicht“, so Kerle und fügt abschließend hinzu: „Nach den notwendigen Adaptierungen bei der NoVA und motorbezogenen Versicherungssteuer muss anschließend auch die Sachbezugsregelung wie geplant angepasst werden, da die Problematik in diesem Fall seit der Umstellung auf WLTP dieselbe ist.“

Nutzfahrzeugimporteure weisen auf Risiko bei vorzeitiger Einführung von Abbiegeassistenten hin

Wien (OTS) „Die Sicherheit im Straßenverkehr hat auch für die Lkw-Hersteller höchste Priorität, weshalb laufend Systeme entwickelt werden, welche der Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr dienen. Jedoch warnen wir vor einer verpflichtenden Einführung von Assistenzsystemen, da Nachrüstlösungen derzeit oftmals noch nicht ausreichend von den Herstellern erprobt und vollständig freigegeben wurden“, so Mag. Franz Weinberger, Sprecher der österreichischen Nutzfahrzeugimporteure als Reaktion auf das von den Wiener „Grünen“ in Aussicht gestellte Fahrverbot für Lkw ohne Abbiegeassistenten ab 2020 in Wien.

„Zahlreiche Kunden lassen bereits heute freiwillig Abbiegeassistenten in ihre Fahrzeuge einbauen. Qualität und Funktionalität der am freien Markt verfügbaren Nachrüstsysteme sind dabei aber mangels einer einheitlichen gesetzlichen Norm sehr unterschiedlich. Bei einer verpflichtenden Einführung möchten wir darauf hinweisen, dass die meisten Systeme von den Herstellern noch nicht ausreichend getestet werden konnten und daher die Funktion im Fahrzeugbetrieb nicht garantiert werden kann. Die Erprobung von Fahrassistenzsystemen erfordert einen umfangreichen Praxiseinsatz über einen langen Zeitraum, damit ihre Funktion in sämtlichen Situationen sichergestellt werden kann. Erst danach können wir die Assistenzsysteme freigeben und damit auch die volle Verantwortung sowie Gewährleistung übernehmen“, stellt Weinberger klar.

Bewusstsein stärken

„Grundsätzlich unterstützen wir jede Maßnahme, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient und entsprechend auch die Einführung von Abbiegeassistenzsystemen, wie sie die EU-Gesetzgebung vorsieht. Die technische Definition wird derzeit auf Basis einer umfassenden UN-ECE-Regelung erarbeitet“, so Weinberger.

Mindestens genauso wichtig wie wirkungsvoll sei aber der Faktor Bewusstseinsbildung. „Gemeinsam mit den Transporteuren, ÖAMTC, ARBÖ und den Fahrschulen führen wir beispielsweise Aktionen für Schulkinder durch, um ein entsprechendes Gefahrenbewusstsein zu trainieren. Derartige Initiativen, welche alle Verkehrsteilnehmer, sowohl Lkw- und Busfahrer, als auch Fußgänger und Radfahrer, sowie die Politik miteinschließen, sollten stärker fokussiert werden“, fordert Weinberger abschließend.