Automobilimporteure: Unverständnis für Vorgehensweise bei NoVA
Steuererhöhungen durch die Hintertür – ohne Einbindung der betroffenen Branche – ohne Begutachtungsphase – Automobilimporteure kritisieren Vorgehensweise
Wien (OTS) „Die Automobilwirtschaft bekennt sich zu den Klimazielen und befürwortet eine Ökologisierung des Steuersystems. Wir sprechen uns für sinnvolle, realistisch umsetzbare und sozial- als auch wirtschaftsverträgliche Maßnahmen aus. Was jetzt allerdings passiert, ist der Versuch, Steuererhöhungen zu einem überraschenden Zeitpunkt inmitten des Lockdowns, ohne Begutachtung und ohne Einbindung der Automobilwirtschaft durchzubringen. Wir erkennen in dem nun vorliegenden Antrag auch keine wie bisher immer angekündigte Spreizung der NoVA nach ökologischen Gesichtspunkten, sondern nach Erstanalyse eine de facto Steuererhöhung quer über alle Fahrzeugklassen“, zeigt sich Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, über die heute, Samstag, angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung entsetzt. Dass inmitten eines Lockdowns Maßnahmen durch die Hintertür beschlossen würden, die noch einmal Verschärfungen bringen und zwar für eine Branche, die ohnehin bereits am Boden liege, lasse an Sensibilität und Wertschätzung der Automobilwirtschaft gegenüber vermissen und sei für die Branche nicht nachvollziehbar.
Zwtl.: Maßnahmenbündelung wäre sinnvoll
Derartige Umstellungen, wie sie etwa Änderungen bei der NoVA erfordern, sind mit einem enormen organisatorischen, finanziellen und technischen Aufwand verbunden. Erst heuer, 2020, wurden bereits sämtliche automotive Steuern ökologisiert: die NoVA mit 1. Jänner, die Sachbezugsregelung mit 1. April und die motorbezogene Versicherungssteuer mit 1. Oktober 2020. All diese Steuern wurden dahingehend angepasst, dass emissionsarmes Verhalten begünstigt und ein hoher Emissionsausstoß verteuert wird. Darüber hinaus wurden sowohl die NoVA als auch die Sachbezugsregelung so ausgestaltet, dass die CO2-Grenzen für den begünstigten Steuersatz um jährlich 3 Gramm sinken, beginnend ab 2021. So werden die Steuern automatisiert ökologisiert, auch über 2020 hinaus.
Aber damit nicht genug: Nach 2020 und 2021 sind mit der geplanten Einführung einer CO2-Besteuerung im Jahr 2022 bereits erneut maßgebliche Veränderungen geplant. „Sinn hätte gemacht, dass alle diese im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen im großen Projekt der CO2-Besteuerung 2022 Aufnahme gefunden hätten, anstatt einseitig eine Änderung der NoVA zur absoluten Unzeit umzusetzen, ohne Begutachtung und ohne die betreffende Branche miteinzubeziehen oder über die Inhalte zu informieren“, so Kerle abschließend.